GÜNTHER Kälte-Klima GmbH • GKK®

AGB

Verkaufs- und Lieferbedingungen der GÜNTHER Kälte-Klima GmbH

Stand 03/2005

I. Allgemeines

Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen sind wesentlicher Bestandteil unserer Angebote und den mit uns abgeschlossenen Lieferverträgen, soweit wir nicht im Angebotstext oder im Text der Auftragsbestätigung etwas abweichendes mit dem Kunden vereinbaren.
Angebote sind für uns nur so lange verbindlich, wie sie auf unseren Internetseiten veröffentlicht werden. Nach Bekanntgabe neuer Preise auf unseren Webseiten oder nach Entfernen des Angebotes können wir uns auf den Ablauf der Angebotsfrist berufen und sind nicht mehr verpflichtet, die Lieferung durchzuführen.
Unsere Lieferbedingungen gelten nur bzgl. Unternehmen im Sinne von § 310 Abs.1 BGB

II. Angebote und Umfang

Für die Annahme und Ausführung der Bestellung ist die über unsere Webseiten per formmail oder per eMail abgeschickte Bestellung verbindlich.
Wird die Ware auf elektronischem Weg bestellt, so werden wir den Erhalt der Bestellung unverzüglich dem Kunden bestätigen. Diese Bestätigung stellt für sich keine verbindliche Annahme der Bestellung dar.
Die zu dem Auftrag gehörenden Unterlagen wie Abbildungen und Gewichtsangaben sind maßgeblich. Geringe Abweichungen gelten noch als vertragsgemäß. Die Angaben sind eine technische Darstellung und enthalten nur dann und im Einzelfall eine zugesicherte Eigenschaft, sofern dies ausdrücklich gesondert schriftlich bestätigt wird.
Darüber hinaus behalten wir uns Änderungen und Verbesserungen der Bauart und Ausführung und das Urheberrecht an unseren Webseiten, den Angebotsunterlagen und ähnliches vor.

III. Lieferung

Lieferung von Geräten frei Bordsteinkante in der Bundesrepublik Deutschland , ohne Einbringung und Aufstellung.
Bei Bestellungen unter einem Warenwert von € 100,00 wird eine Lieferpauschale von z.Zt. € 12,00 berechnet.
Ersatzteil- und Zubehörlieferungen richten sich nach den Lieferkosten des Versenders oder Herstellers von dem die Lieferungen zum Besteller versandt werden.
Die Versandkosten ins europäische Ausland werden je nach Land individuell berechnet und müssen vor einer Bestellung angefragt werden.
Die Art des Transportmittels erfolgt nach Wahl des Versenders oder Herstellers von dem die Lieferungen zum Besteller versandt werden.

IV. Lieferzeit

Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung unserer Bestätigung und beträgt in der Regel 5 bis 10 Arbeitstage.
Höhere Gewalt berechtigt uns - selbst bei garantierter Lieferzeit - zur angemessenen Verlängerung der Lieferzeit oder nach unserer Wahl zum ganzen oder teilweisen Rücktritt vom Vertrag, ohne daß dem Besteller dadurch gegen uns Schadenersatzansprüche zustehen.

V. Preise

Die Preisangaben sind netto, d.h. ohne gesetzl.MwSt. Sie verstehen sich, soweit nichts anderes ausgewiesen ist, inclusive Lieferung innerhalb Deutschlands frei Bordsteinkante.
Bestellungen aus dem Ausland werden in der Regel nur gegen Vorkasse angenommen und abgewickelt.
Bei Aktualisierungen der Internet-Seiten werden alle früheren Preise, sonstigen Angaben über Waren und Zahlungs- und Lieferkonditionen ungültig. Maßgeblich ist ausschließlich die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung.

VI. Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

Es gelten ausschließlich die auf unseren Angebotsseiten im Internet oder in der Auftragsbestätigung genannten Zahlungsbedingungen. Abzüge sind nur zulässig, wenn sie vorher schriftlich vereinbart worden sind. Bei Zahlung durch Scheck gilt diese Zahlung erst als erbracht, wenn die Gutschrift auf unserem Konto erfolgt ist.
Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarungunsd ist ansonsten unzulässig.
Der Kaufpreis ist netto innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum frei Zahlstelle zu zahlen. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kommt der Besteller in Zahlungsverzug. Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend der Folgen des Zahlungsverzugs. Gleiches gilt für gesondert gelieferte Teillieferungen.
Das Eigentum an dem Liefergegenstand geht erst nach Erfüllung aller Verbindlichkeiten des Käufers aus der gesamten Geschäftsverbindung auf den Besteller über.
Montageleistungen sind Gegenstand eines selbstständigen Geschäfts. Ihre Berechnung erfolgt getrennt.
Nicht befriedigende Auskünfte, die nach Auftragseingang eingehen, berechtigen uns zur Änderung vereinbarter Zahlungsbedingungen.

VII. Abnahme und Erfüllung

Angelieferte Gegenstände sind vom Besteller entgegenzunehmen.
Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Besteller zumutbar sind.
Die Lieferung gilt als erfüllt:

  • für Gegenstände ohne Aufstellung, sobald sie versandbereit sind und dies dem Besteller mitgeteilt ist oder soweit die Lieferung an Spediteur, die Bahn etc. übergeben worden ist.
  • für Gegenstände mit Aufstellung, sobald sie betriebsbereit sind.

Die Rücknahme bestellter Ware ist bei vertragsgemäßer Lieferung grundsätzlich ausgeschlossen.

VIII. Haftung

Beanstandungen der Ware sind unverzüglich dem Frachtführer mitzuteilen, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen anzuzeigen.
Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haftet der Lieferer unter Ausschluß weiterer Ansprüche wie folgt:

  • Alle diejenigen Teile, die innerhalb der Gewährleistungsfrist von 2 Jahren infolge schlechten Baustoffes oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar werden, oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt ist, sind zu erneuern oder neu zu liefern. Je nach Herstellerfirma des Gerätes oder der Anlage setzen wir hierfür den Kundendienst des Herstellers oder einen vom Hersteller beauftragten Kundendienst ein. Der Besteller ist verpflichtet, dem Lieferer unverzüglich Anzeige über einen aufgetretenen Mangel zu machen, sobald sich ein solcher zeigt.
  • Fehlt eine zugesicherte Eigenschaft, so kann der Besteller zuerst Nachbesserung, danach Ersatzlieferung verlangen und falls dies alles nicht zum Erfolg führt vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
  • Zur Vornahme der Nachbesserung, sowie zur Lieferung von Ersatzteilen hat der Besteller dem Lieferer oder dem Hersteller angemessene Zeit zu gewähren.
  • In allen Fällen hat sich der Besteller ausdrücklich an den Kundendienst des jeweiligen Herstellers zu wenden, bevor er eigene Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Lieferer geltend machen kann. Bei eingebauten Teilen oder Geräten sind vom Besteller oder von Ihm benannten Empfänger eventuelle Kosten für Montage- und Wegezeit selbst zu übernehmen.
  • Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder chemischer, elektronischer, elektrischer oder anderer Einflüsse, die ohne Verschulden des Lieferers entstehen und den Mangel verursacht haben. Von der Mängelhaftung ausgenommen sind auch Manometer, Thermometer, Glas, Lack, Emaille oder ähnlich leicht zerbrechliche Gegenstände. Sind die letztgenannten Gegenstände bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges mangelhaft, so sind wir zur Nachbesserung oder Nachlieferung verpflichtet.
  • Nimmt der Besteller oder ein Dritter ohne vorherige Zustimmmung des Lieferers unsachgemäße Montagen, Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vor, so haftet der Lieferer nicht für die daraus entstandenen Folgen, insbesondere nicht für die daraus entstehenden Schäden.

IX. Verbraucherinformation gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013

Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung.

X. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Aschaffenburg.

XI. Schlussbestimmung

Sollte eine einzelne Klausel der vorstehenden Lieferungsbedingungen unwirksam sein, so bleibt der geschlossene Vertrag im übrigen wirksam. Eine unwirksame Klausel ist durch eine wirksame zu ersetzen, die der angestrebten Regelung am nächsten kommt.

Aschaffenburg den 07.03.2017